Eine Scheidung mit Immobilie bringt viele Fragen mit sich: Wer bekommt das Haus, wie läuft der Verkauf ab und welche Kosten kommen auf Sie zu? Diese Situation betrifft jährlich tausende Paare in Deutschland, die neben der emotionalen Belastung auch komplexe rechtliche und finanzielle Entscheidungen treffen müssen.
Dieser Ratgeber richtet sich an Paare, die sich trennen oder scheiden lassen und gemeinsam eine Immobilie besitzen. Auch Alleineigentümer finden hier wichtige Informationen zum Umgang mit der Immobilie während der Scheidung.
Wir erklären Ihnen die rechtlichen Grundlagen bei Scheidung mit Immobilie und zeigen auf, welche Rolle das Grundbuch und der Güterstand spielen. Anschließend stellen wir verschiedene Lösungswege für gemeinsame Immobilien bei Scheidung vor – vom Verkauf über die Auszahlung bis hin zur Teilungsversteigerung. Zusätzlich gehen wir auf finanzielle Aspekte und steuerliche Folgen ein, die bei Immobilientransaktionen während einer Scheidung entstehen können.
Mit der richtigen Planung und den passenden Informationen können Sie hohe Kosten vermeiden und eine faire Lösung für alle Beteiligten finden.
Rechtliche Grundlagen bei Scheidung mit Immobilie
Bedeutung von Grundbucheintrag und Eigentumsverhältnissen
Der Grundbucheintrag stellt das wichtigste Dokument zur Bestimmung der Eigentumsverhältnisse einer Immobilie dar und ist entscheidend für den Ablauf einer Scheidung mit Hausbesitz. Steht bei einer Scheidung nur ein Partner im Grundbuch, bleibt dieser grundsätzlich Alleineigentümer der Immobilie. Dies bedeutet, dass der nicht eingetragene Ehepartner keine direkten Eigentumsrechte an der Immobilie besitzt, auch wenn er möglicherweise zur Finanzierung beigetragen hat.
Bei gemeinsamem Eigentum, das heißt wenn beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen sind, bleiben sie zunächst auch nach der Trennung gemeinsame Eigentümer. Diese Konstellation erfordert besondere Aufmerksamkeit, da beide Partner weiterhin über die Immobilie verfügungsberechtigt sind und wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen müssen.
Unterschiede zwischen Zugewinngemeinschaft und Gütergemeinschaft
In Deutschland gilt ohne Ehevertrag automatisch die Zugewinngemeinschaft, wodurch sich spezifische Regelungen für den Umgang mit Immobilien bei Scheidung ergeben. In der Zugewinngemeinschaft bleiben beide Ehepartner Eigentümer ihrer jeweiligen Vermögensgegenstände, die sie in die Ehe eingebracht oder während der Ehe erworben haben.
Die Zugewinngemeinschaft unterscheidet sich fundamental von anderen Güterständen, da hier kein gemeinsames Vermögen entsteht. Jeder Ehepartner behält sein individuelles Eigentum, wobei bei der Scheidung lediglich ein Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Zugewinns stattfindet.
Alleineigentum versus gemeinsames Eigentum bei Scheidung
Die Antwort auf die Frage, was mit dem gemeinsamen Haus bei Scheidung passiert, hängt maßgeblich davon ab, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Bei Alleineigentum hat der nicht im Grundbuch stehende Partner grundsätzlich keinen direkten Anspruch auf die Immobilie selbst, sondern höchstens auf einen Zugewinnausgleich.
Gemeinsames Eigentum hingegen erfordert eine einvernehmliche Lösung beider Partner oder gerichtliche Entscheidungen über die weitere Verwendung der Immobilie. Hierbei stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, von der Übernahme durch einen Partner bis hin zum gemeinsamen Verkauf der Immobilie.
Lösungswege für gemeinsame Immobilien bei Scheidung
Gemeinsamer Hausverkauf als häufigste Lösung
Bei einer Scheidung mit Immobilienbesitz entscheiden sich die meisten Paare für den gemeinsamen Verkauf der Immobilie. Diese Lösung bietet mehrere Vorteile: Der Verkaufserlös wird entsprechend den Eigentumsverhältnissen aufgeteilt, wodurch beide Partner einen klaren finanziellen Schnitt erhalten. Gleichzeitig können bestehende Kredite vollständig abgelöst werden, was eine saubere Trennung ermöglicht.
Der Verkaufsprozess erfordert jedoch die Zustimmung beider Ehepartner, da beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Die Verkaufserlöse werden nach dem jeweiligen Eigentumsanteil verteilt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Diese Option ist besonders dann sinnvoll, wenn beide Partner einen Neuanfang wünschen und sich die finanzielle Belastung der Immobilie nicht mehr leisten können oder wollen.
Auszahlung eines Partners bei Hausübernahme
Eine Alternative zum Verkauf stellt die Übernahme der Immobilie durch einen Partner dar, wobei der andere Partner ausgezahlt wird. Hierfür ist zunächst eine professionelle Immobilienbewertung erforderlich, um den aktuellen Marktwert zu ermitteln. Der übernehmende Partner zahlt dem anderen die Hälfte des Verkehrswerts abzüglich der noch bestehenden Kredite aus.
Diese Lösung erfordert oft eine Umschuldung, da der ausscheidende Partner aus der Kreditverpflichtung entlassen werden muss. Die Bank prüft dabei die Bonität des verbleibenden Partners und dessen Fähigkeit, den Kredit allein zu bedienen. Zusätzlich fallen Kosten für die Grundbuchänderung und notarielle Beurkundung an. Der Vorteil liegt darin, dass ein Partner in der gewohnten Umgebung bleiben kann, was besonders bei gemeinsamen Kindern von Bedeutung ist.
Realteilung der Immobilie in getrennte Wohneinheiten
Bei größeren Immobilien kann eine Realteilung in separate Wohneinheiten eine praktikable Lösung darstellen. Dabei wird die Immobilie baulich so verändert, dass zwei getrennte, eigenständige Wohnbereiche entstehen. Jeder Partner erhält einen Teil der Immobilie als Alleineigentum.
Diese Option setzt voraus, dass die baulichen Gegebenheiten eine sinnvolle Teilung zulassen und die erforderlichen Umbauten genehmigungsfähig und wirtschaftlich vertretbar sind. Die Kosten für bauliche Veränderungen, neue Grundbucheintragungen und eventuelle Erschließungsmaßnahmen müssen in die Kalkulation einbezogen werden. Eine Realteilung bietet den Vorteil, dass beide Partner Wohneigentum behalten, erfordert jedoch eine gute nachbarschaftliche Basis für die Zukunft.
Übertragung auf gemeinsame Kinder mit Wohnrecht
Als weitere Möglichkeit kann die Immobilie auf die gemeinsamen Kinder übertragen werden, während sich die Eltern ein lebenslanges oder zeitlich begrenztes Wohnrecht sichern. Diese Lösung dient häufig der langfristigen Vermögensplanung und kann steuerliche Vorteile bieten.
Die Übertragung auf die Kinder sollte jedoch sorgfältig geplant werden, da sie rechtliche und finanzielle Konsequenzen hat. Die Kinder werden zu Eigentümern mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten, während die Eltern nur noch Wohnrechte besitzen. Diese Variante eignet sich besonders dann, wenn die Immobilie langfristig in der Familie bleiben soll und eine spätere Erbschaftsplanung bereits berücksichtigt wird.
Wohnrecht und Nutzungsregelungen während der Trennung
Unterschied zwischen Wohnrecht und Nutzungsrecht
Das Wohnrecht und Nutzungsrecht sind zwei fundamentale Konzepte, die während der Trennung bei gemeinsam genutzten Immobilien eine entscheidende Rolle spielen. Das Wohnrecht gewährt einer Person das Recht, in einer Immobilie zu wohnen, ohne Eigentümer zu sein. Es ist ein persönliches Recht, das nicht übertragbar ist und sich ausschließlich auf die Nutzung zu Wohnzwecken beschränkt.
Das Nutzungsrecht hingegen ist weiter gefasst und umfasst die umfassende Nutzung der Immobilie, einschließlich der Möglichkeit zur Vermietung oder anderweitigen wirtschaftlichen Verwertung. Bei verheirateten Paaren entstehen diese Rechte automatisch durch die Eigentumsverhältnisse oder durch familienrechtliche Bestimmungen.
| Aspekt | Wohnrecht | Nutzungsrecht |
|---|---|---|
| Umfang | Nur Wohnen | Vollständige Nutzung |
| Übertragbarkeit | Nicht übertragbar | Teilweise übertragbar |
| Vermietung | Nicht möglich | Möglich |
| Rechtliche Basis | Familienrecht/Sachenrecht | Eigentumsrecht |
Berechnung und Geltendmachung von Nutzungsentschädigungen
Mit diesem Verständnis der verschiedenen Rechte wird deutlich, dass Nutzungsentschädigungen eine wichtige finanzielle Komponente während der Trennungsphase darstellen. Die Berechnung erfolgt typischerweise auf Basis der ortsüblichen Miete für vergleichbare Immobilien. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:
- Objektive Mietwerter mittlung: Vergleichbare Mietobjekte in der Region dienen als Basis
- Zustand der Immobilie: Modernisierungsgrad und Ausstattung fließen in die Bewertung ein
- Lage und Infrastruktur: Verkehrsanbindung und Nachbarschaft beeinflussen den Wert
- Größe und Raumaufteilung: Wohn- und Nutzfläche bestimmen maßgeblich die Höhe
Die Geltendmachung erfolgt durch den nicht in der Immobilie lebenden Ehepartner gegenüber dem nutzenden Partner. Hierbei ist wichtig, dass der Anspruch rechtzeitig und formal korrekt gestellt wird, um spätere rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
Regelungen für das Trennungsjahr
Previously, haben wir die grundlegenden Rechte und finanziellen Aspekte betrachtet. Now that we have covered diese Grundlagen, konzentrieren wir uns auf die spezifischen Regelungen während des Trennungsjahres. Das Trennungsjahr ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer vor der Scheidung, die besondere rechtliche Herausforderungen mit sich bringt.
Während dieser Zeit haben beide Ehepartner grundsätzlich das Recht auf Nutzung der gemeinsamen Immobilie. In der Praxis führt dies jedoch häufig zu Konflikten, weshalb klare Regelungen erforderlich sind:
Getrennte Nutzung innerhalb der Immobilie:
- Aufteilung der Wohnbereiche nach Räumen
- Separate Nutzung von Küche und Sanitäranlagen soweit möglich
- Klare Absprachen über gemeinsame Bereiche
Auszug eines Partners:
- Automatisches Entstehen von Nutzungsentschädigungsansprüchen
- Weiterbestehen der gemeinsamen Verpflichtungen (Kredite, Nebenkosten)
- Möglichkeit der einvernehmlichen Regelung oder gerichtlichen Anordnung
Besondere Schutzbestimmungen:
Das Familienrecht sieht Schutzmaßnahmen vor, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben oder bei häuslicher Gewalt. In solchen Fällen kann das Familiengericht die alleinige Nutzung der Immobilie einem Partner zuweisen und den anderen zum Auszug verpflichten.
With this in mind wird deutlich, dass die rechtlichen Regelungen während des Trennungsjahres komplex sind und einer sorgfältigen Planung bedürfen, um spätere Streitigkeiten bei der endgültigen Vermögensaufteilung zu vermeiden.
Finanzielle Aspekte und Kreditübernahme
Umgang mit laufenden Immobilienkrediten bei Scheidung
Bei einer Scheidung stellen laufende Immobilienkredite häufig eine der komplexesten finanziellen Herausforderungen dar. Beide Ehepartner haften in der Regel als Gesamtschuldner für den bestehenden Kredit, unabhängig davon, wer im Grundbuch eingetragen ist oder wer die Immobilie nach der Scheidung behält. Diese Gesamtschuld bleibt auch nach der Scheidung bestehen, bis eine anderweitige Regelung mit der Bank getroffen wird.
Die kreditgebende Bank muss jeder Änderung der Kreditverhältnisse zustimmen. Ohne diese Zustimmung bleiben beide Ex-Partner weiterhin vollumfänglich für die Kreditrückzahlung verantwortlich. Dies kann erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen, insbesondere wenn der Partner, der die Immobilie übernimmt, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Mögliche Lösungsansätze:
- Schuldbeitritt eines neuen Partners
- Umschuldung auf einen Partner
- Verkauf der Immobilie zur Kreditablösung
- Fortführung der gemeinsamen Haftung bei einvernehmlicher Regelung
Bonitätsprüfung und Bankzustimmung bei Kreditübernahme
Die Übernahme eines Immobilienkredits durch einen Ehepartner erfordert zwingend die Zustimmung der Bank und eine umfassende Bonitätsprüfung. Die Bank prüft dabei die Kreditwürdigkeit des übernehmenden Partners anhand verschiedener Kriterien wie Einkommen, Vermögensverhältnisse, bestehende Verbindlichkeiten und Schufa-Auskunft.
Prüfkriterien der Banken:
- Regelmäßiges Einkommen und Einkommensnachweise
- Eigenkapitalanteil und liquide Mittel
- Bestehende Verbindlichkeiten und monatliche Belastungen
- Kredithistorie und Schufa-Score
- Berufliche Stabilität und Zukunftsprognosen
Falls die Bonität eines Partners nicht ausreicht, kann eine Kreditübernahme verweigert werden. In solchen Fällen bleibt oft nur der Verkauf der Immobilie als Lösung. Alternativ kann ein neuer Partner oder ein Familienmitglied als zusätzlicher Kreditnehmer eintreten.
Aufteilung von Bausparverträgen
Bausparverträge unterliegen bei einer Scheidung besonderen Regelungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Diese Verträge werden zum Stichtag der Scheidung bewertet und können auf verschiedene Weise aufgeteilt werden.
Bewertungsmethoden für Bausparverträge:
- Guthaben plus erworbene Rechte bei zuteilungsreifen Verträgen
- Rückkaufswert bei nicht zuteilungsreifen Verträgen
- Verkehrswert unter Berücksichtigung der Darlehensberechtigung
Die Bausparkasse muss einer Übertragung oder Aufteilung des Vertrags zustimmen. Häufig ist eine hälftige Teilung möglich, wobei separate Verträge für beide Partner entstehen. Alternativ kann ein Partner den gesamten Vertrag übernehmen und den anderen auszahlen.
Besondere Überlegungen:
- Staatliche Förderungen (Wohnungsbauprämie, vermögenswirksame Leistungen)
- Wartezeiten und Bewertungszahlen
- Künftige Darlehenskonditionen
- Verwendungszweckbindung bei geförderten Verträgen
Steuerliche Folgen bei Immobilientransaktionen
Spekulationssteuer beim Hausverkauf nach Scheidung
Ein Hausverkauf nach Scheidung kann erhebliche steuerliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre vergangen sind. In diesem Fall greift die Spekulationssteuer, die den erzielten Verkaufsgewinn als steuerpflichtiges Einkommen behandelt. Der erzielte Verkaufsgewinn muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Eine wichtige Ausnahme von der Spekulationssteuer besteht jedoch, wenn das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurde. In diesem Fall bleibt der Verkauf vollständig steuerfrei, auch wenn die Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist. Diese Regelung kann besonders vorteilhaft für sich scheidende Ehepartner sein, die das gemeinsame Eigenheim bis kurz vor der Trennung bewohnt haben.
Nach Ablauf der Zehnjahresfrist ist ein Verkauf grundsätzlich immer steuerfrei. Diese Frist beginnt mit dem Kaufdatum der Immobilie zu laufen und kann daher bei länger bestehenden Ehen bereits erreicht sein, wodurch steuerliche Belastungen beim Verkauf vollständig entfallen.
Schenkungssteuer bei Übertragungen zwischen Ex-Partnern
When ein Ehepartner die Immobilie nach der Scheidung erhält, können schenkungsteuerliche Aspekte relevant werden. Bei Schenkungen kann die Schenkungssteuer anfallen, abhängig vom Wert der übertragenen Immobilie und den geltenden Freibeträgen. Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und dem Wert des übertragenen Eigentums.
Für geschiedene Ehepartner gelten dabei andere Freibeträge als für noch verheiratete Paare, was die Übertragung von Immobilieneigentum verteuern kann. Es ist daher entscheidend, den Zeitpunkt der Übertragung sorgfältig zu planen und die steuerlichen Auswirkungen im Vorfeld zu berechnen.
Grunderwerbsteuer vermeiden durch rechtzeitige Regelungen
Die Grunderwerbsteuer kann bei Immobilientransaktionen zwischen Ehepartnern eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Wird das Haus vor der rechtskräftigen Scheidung übertragen, können unter bestimmten Umständen Steuervorteile genutzt werden. Erfolgt die Übertragung jedoch nach der rechtskräftigen Scheidung, können höhere steuerliche Belastungen entstehen.
Eine rechtzeitige Planung und Beratung durch einen Steuerexperten ist daher unerlässlich, um die optimale Lösung für die steuerliche Behandlung der Immobilientransaktion zu finden. Durch geschickte Timing-Strategien lassen sich oft erhebliche Steuerbeträge einsparen.
Kostenplanung und Gebühren bei Scheidung mit Hausbesitz
Berechnung von Gerichts- und Anwaltskosten nach Verfahrenswert
Bei einer Scheidung mit Immobilie bildet der Verfahrenswert die Grundlage für die Berechnung aller anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten. Dieser Wert setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und hat direkten Einfluss auf die Gesamtkosten des Verfahrens.
Zusammensetzung des Verfahrenswerts:
- Grundwert der Scheidung: 3 Nettoeinkommen beider Ehepartner
- Vermögenswerte: 5% des Verkehrswerts der Immobilie
- Versorgungsausgleich: 10% der monatlichen Rentenanwartschaften mal 12
Die Gerichtskosten orientieren sich an der Gebührentabelle des Gerichtskostengesetzes (GKG), während Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet werden. Je höher der Immobilienwert, desto deutlicher steigen die Verfahrenskosten an.
Zusätzliche Kosten für Gutachten und Notargebühren
Now that we have covered die grundlegenden Verfahrenskosten, entstehen bei Scheidung und Immobilienverkauf weitere erhebliche Nebenkosten, die in der Finanzplanung berücksichtigt werden müssen.
Sachverständigengutachten:
- Immobilienbewertung: 0,5% – 1% des Verkehrswerts
- Bauzustandsgutachten: 1.500 – 3.000 Euro
- Spezialuntersuchungen: je nach Aufwand zusätzlich
Notarielle Beurkundungen:
- Eigentumsübertragung: 2% des Kaufpreises
- Löschung/Eintragung von Grundschulden: 0,2% – 0,8%
- Scheidungsfolgenvereinbarungen: nach Geschäftswert
Weitere Gebühren:
- Grundbucheintragungen
- Grunderwerbsteuer bei Eigentumsübertragung
- Maklerprovisionen bei Verkauf
Kosteneinsparung durch Scheidungsfolgenvereinbarungen
With this in mind, bieten Scheidungsfolgenvereinbarungen erhebliches Einsparpotential bei den Gesamtkosten einer Scheidung mit Immobilienbesitz. Durch außergerichtliche Regelungen lassen sich sowohl Verfahrensdauer als auch Kosten deutlich reduzieren.
Einsparungsmöglichkeiten:
- Einvernehmliche Scheidung: Nur ein Anwalt erforderlich, halbierte Anwaltskosten
- Vorab-Vereinbarungen: Reduzierung des streitigen Verfahrenswerts
- Verzicht auf Versorgungsausgleich: Bei entsprechenden Voraussetzungen möglich
Kostenvergleich:
| Verfahrensart | Geschätzte Gesamtkosten | Verfahrensdauer |
|---|---|---|
| Streitige Scheidung | 5.000 – 15.000 Euro | 12-24 Monate |
| Einvernehmliche Scheidung | 1.500 – 4.000 Euro | 4-6 Monate |
| Mit Folgenvereinbarung | 1.000 – 2.500 Euro | 3-4 Monate |
Previously, haben wir gesehen, dass eine strukturierte Herangehensweise und professionelle Beratung entscheidend für eine kostengünstige Abwicklung der Scheidung und des Immobilienverkaufs sind. Frühzeitige Planung und Kooperationsbereitschaft beider Partner führen zu optimalen Ergebnissen.
Teilungsversteigerung als letzter Ausweg
Voraussetzungen und Ablauf der Teilungsversteigerung
Wenn keine Einigung zwischen den Ehepartnern über den Verbleib oder Verkauf der gemeinsamen Immobilie erzielt werden kann, bleibt als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung. Ein Partner kann beim Amtsgericht die Versteigerung der gemeinsamen Immobilie beantragen, auch ohne Zustimmung des anderen. Dieses Recht steht jedem Miteigentümer zu und kann nicht verwehrt werden.
Das Haus wird über das Amtsgericht öffentlich versteigert, wobei der Ablauf rechtlich streng geregelt ist. Zunächst wird ein Gutachten zur Wertermittlung erstellt, bevor die Versteigerung angesetzt wird. Der Verkaufserlös wird anschließend entsprechend der Eigentumsanteile zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt.
Wirtschaftliche Nachteile und hohe Zusatzkosten
Die Teilungsversteigerung gilt als wirtschaftlich ungünstig für beide Parteien. Bei der Teilungsversteigerung wird meist ein niedrigerer Verkaufspreis erzielt und es fallen zusätzliche Kosten an. Diese Verluste entstehen durch verschiedene Faktoren: Der Versteigerungszwang führt oft zu einem Verkaufspreis unter dem tatsächlichen Marktwert, und die anfallenden Gerichts- und Gutachterkosten reduzieren den verfügbaren Erlös zusätzlich.
Die hohen Zusatzkosten umfassen Antragsgebühren, Gerichtskosten, Gutachtergebühren und weitere Verfahrenskosten, die das finanzielle Ergebnis für beide Ex-Partner erheblich schmälern.
Vermeidung durch einvernehmliche Lösungen
Eine Teilungsversteigerung sollte nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden. Eine gütliche Einigung zwischen den Ehepartnern ist sowohl finanziell als auch emotional deutlich vorteilhafter. Einvernehmliche Lösungen ermöglichen es, den vollen Marktwert der Immobilie zu realisieren und hohe Verfahrenskosten zu vermeiden.
Mögliche Alternativen zur Teilungsversteigerung sind der gemeinsame Verkauf der Immobilie am freien Markt, die Übernahme durch einen Partner oder die Übertragung auf die gemeinsamen Kinder. Diese Optionen sollten mit professioneller Beratung geprüft werden, bevor der rechtliche Zwangsverkauf eingeleitet wird.
Eine Scheidung mit Immobilie erfordert durchdachte Entscheidungen und klare Vereinbarungen zwischen den Partnern. Von den rechtlichen Grundlagen über Finanzierungsfragen bis hin zu steuerlichen Aspekten – jeder Schritt sollte sorgfältig geplant werden. Einvernehmliche Lösungen wie gemeinsamer Verkauf oder Auszahlung eines Partners sind meist kostengünstiger und weniger belastend als langwierige Gerichtsverfahren oder eine Teilungsversteigerung.
Eine frühzeitige Immobilienbewertung und professionelle Beratung schaffen Klarheit über den Immobilienwert und mögliche Handlungsoptionen. Wer rechtzeitig handelt und offen kommuniziert, kann nicht nur hohe Kosten vermeiden, sondern auch den Grundstein für einen finanziell stabilen Neuanfang legen. Bei komplexeren Situationen mit laufenden Krediten oder steuerlichen Besonderheiten sollten Sie unbedingt Experten hinzuziehen, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.








